Der Geschichtsunterricht ermöglicht Schülerinnen und

Schülern, sich mit den politischen, wirtschaftlichen,

rechtlichen, gesellschaftlichen und kulturellen Bedingungen

zu beschäftigen, in deren Rahmen die Menschen in der

Vergangenheit ihr Leben gestalteten. In ihm eröffnet sich

die Chance für Heranwachsende, sich darüber klar zu

werden, dass der Mensch und die ihn umgebende Welt

nur aus der Geschichte heraus zu erklären und zu

begreifen sind. Dabei wird der Zusammenhang zwischen

den zeitlichen Dimensionen Vergangenheit, Gegenwart

und Zukunft deutlich. Historische Bildung vermittelt damit

das Wissen um die geschichtliche Begründung der

menschlichen Existenz im Allgemeinen wie auch der

eigenen, das heißt Geschichtsbewusstsein wird entwickelt.             

 

Der Geschichtsunterricht im Sinne historischer Bildung

schafft die Voraussetzung für historisches Fachwissen.

Dies benötigen junge Menschen, um als mitdenkende und

aktiv handelnde Staatsbürgerinnen und Staatsbürger

unsere komplexe Welt verstehen, beurteilen, kritisch

betrachten, verantwortungsvoll mitgestalten, modifizieren

und sinnvoll zukunftsorientiert planen zu können.

Sachbestimmtes, historisches Grundwissen ist

unerlässlich für die politische Bildung. 

  

Im Geschichtsunterricht erhalten die Schülerinnen und

Schüler die Gelegenheit, sich mit Begriffen und

Erscheinungsformen von Macht und Gewalt auseinander

zu setzen. Dies reicht vom staatlich bestimmten

Gewaltmonopol zur Erhaltung der freiheitlich

demokratischen Grundordnung bis zur Beseitigung der

menschlichen Grundrechte und der physischen

Vernichtung von ethnischen Gruppen. Daneben ist auch

die Beschäftigung mit kulturhistorischen Aspekten des

menschlichen Zusammenlebens wesentlicher

Bestandteil des Geschichtsunterrichts.  

Im Fach Geschichte sollen vielfältige personale und

soziale Kompetenzen erworben werden. Zunächst geht

es im Geschichtsunterricht darum, dass die Schülerinnen

und Schüler ihre eigene Subjektivität erfassen, ihre

persönliche Biografie verstehen und für ihre Subjektivität

Position beziehen.

 

Auf dieser Grundlage trägt der

Geschichtsunterricht dazu bei, dass die Schülerinnen

und Schüler Neugier auf Fremdes und Unbekanntes

entwickeln. Er vermittelt die Fähigkeit, Neues

wahrzunehmen und zu tolerieren. Mit der Akzeptanz

anderer Positionen wird auch der eigene Standpunkt

relativiert. Auf dieser Basis sind die Schülerinnen und

Schüler bereit und fähig, Konflikte auszuhalten, zu lösen

und Verantwortung für das eigene Handeln in der

gegenwärtigen Gesellschaft zu übernehmen.

 

Zur Umsetzung dessen muss es ihnen gelungen sein,

die Vielfalt menschlichen Handelns in der Geschichte zu

erfassen, ideologiekritisch zu erarbeiten, zu bedenken

und daraus individuelle Konsequenzen zu ziehen.

Der Geschichtsunterricht vermittelt zudem die

Fähigkeit, den Entscheidungsfreiraum des Individuums

im Sinne von Selbst- und Mitbestimmung zu erkennen.

 

Auszug aus dem Bildungsplan 2004 für Realschulen.