katholische Religion

"ZIELE UND AUFGABEN DES KATHOLISCHEN

RELIGIONSUNTERRICHTS

 

Im Rahmen eines ganzheitlichen Bildungs- und

Erziehungsauftrags der Schule leistet der katholische Religionsunterricht einen eigenständigen Beitrag.

Sein Proprium ist, die Frage nach Gott zu stellen und

sie aus der Erfahrung der kirchlichen Glaubenstradition

zu erschließen – so schwierig das heute bei einer

heterogenen Einstellung der Schülerinnen und Schüler

auch sein mag.

 

Der katholische Religionsunterricht erschließt die

religiöse Dimension des Menschseins. Das bedeutet

unter anderem: Er macht Schülerinnen und Schüler mit

ihrer eigenen Religion und Konfession vertraut,

begleitet junge Menschen auf der Suche nach dem

eigenen Lebenssinn und unterstützt sie dabei, ihre

Identität zu finden; er thematisiert Religion als

prägenden Bestandteil unserer Gesellschaft und

Geschichte; er trägt dazu bei, anderen Religionen und

Kulturen achtsam zu begegnen, und verhilft zu einem

ethisch verantwortungsvollen Handeln.

Der katholische Religionsunterricht versteht sich als

Dienst an den Schülerinnen und Schülern, greift die

Lebenssituation junger Menschen auf und gibt Hilfen,

um diese aus der Botschaft des christlichen Glaubens

zu deuten.

Er erschließt menschliche Grunderfahrungen wie

Angenommensein und Bejahung, Geborgenheit

und Vertrauen, Freundschaft und Liebe, Freude und

Hoffnung, Arbeit und Freizeit, aber auch Versagen

und Schuld, Leid und Enttäuschung, Angst und Not,

Krankheit und Tod.

 

Über das eigentliche unterrichtliche Anliegen hinaus

wirkt der katholische Religionsunterricht mit, Schule

als Lebens- und Erfahrungsraum für alle zu gestalten.

Dazu trägt er insbesondere durch die Mitgestaltung

von Festen und Feiern und durch Gottesdienste bei.

Das Selbstverständnis des Katholischen

Religionsunterrichts ist schulpädagogisch und

theologisch im Beschluss der Gemeinsamen

Synode der Bistümer in der Bundesrepublik

Deutschland „Der Religionsunterricht in der Schule“

(1974) grundgelegt.

Die Erklärung der deutschen Bischöfe „Die bildende

Kraft des Religionsunterrichts“ (1996) beruft sich

ausdrücklich auf diesen Synodenbeschluss und

bestätigt ihn.

 

RECHTLICHE GRUNDLAGEN

Der Katholische Religionsunterricht ist nach Art. 7

Abs. 3 des Grundgesetzes der Bundesrepublik

Deutschland und nach Art.18 der Verfassung des

Landes Baden-Württemberg ordentliches Lehrfach,

für das Staat und Kirche gemeinsam Verantwortung

tragen.

Er wird gemäß dem Schulgesetz in „Übereinstimmung

mit den Lehren und Grundsätzen“ der Katholischen

Kirche erteilt (§ 96 Abs. 2 SchG).

 

KOMPETENZERWERB

Kompetenzen sind Grundkenntnisse, Fähigkeiten,

Fertigkeiten und Haltungen, die die Schüler und

Schülerinnen durch verschiedene unterrichtliche und fächerübergreifende Aktivitäten selbst erwerben

und trainieren. Der katholische Religionsunterricht

strebt einerseits Kenntnisse und Fähigkeiten als

Kompetenzen an, die operationalisierbar und

überprüfbar sind.

Vieles, was der Religionsunterricht im Bereich von Orientierungswissen und Haltungen anstrebt und

manchmal auf den Weg bringt, ist allerdings nicht

standardisierbar.

In allen Kompetenzformulierungen werden Inhalte

ausgewiesen, denn Kompetenzen werden an

Inhalten gewonnen. Unter den Rahmenbedingungen

schulischen Lernens fördert der Katholische

Religionsunterricht die Entwicklung folgender

Kompetenzen."

 

Auszug aus dem Bildungsplan 2004 für Realschulen.