"ZIELE UND AUFGABEN DES KATHOLISCHEN
RELIGIONSUNTERRICHTS
Im Rahmen eines ganzheitlichen Bildungs- und
Erziehungsauftrags der Schule leistet der katholische Religionsunterricht einen eigenständigen Beitrag.
Sein Proprium ist, die Frage nach Gott zu stellen und
sie aus der Erfahrung der kirchlichen Glaubenstradition
zu erschließen – so schwierig das heute bei einer
heterogenen Einstellung der Schülerinnen und Schüler
auch sein mag.
Der katholische Religionsunterricht erschließt die
religiöse Dimension des Menschseins. Das bedeutet
unter anderem: Er macht Schülerinnen und Schüler mit
ihrer eigenen Religion und Konfession vertraut,
begleitet junge Menschen auf der Suche nach dem
eigenen Lebenssinn und unterstützt sie dabei, ihre
Identität zu finden; er thematisiert Religion als
prägenden Bestandteil unserer Gesellschaft und
Geschichte; er trägt dazu bei, anderen Religionen und
Kulturen achtsam zu begegnen, und verhilft zu einem
ethisch verantwortungsvollen Handeln.
Der katholische Religionsunterricht versteht sich als
Dienst an den Schülerinnen und Schülern, greift die
Lebenssituation junger Menschen auf und gibt Hilfen,
um diese aus der Botschaft des christlichen Glaubens
zu deuten.
Er erschließt menschliche Grunderfahrungen wie
Angenommensein und Bejahung, Geborgenheit
und Vertrauen, Freundschaft und Liebe, Freude und
Hoffnung, Arbeit und Freizeit, aber auch Versagen
und Schuld, Leid und Enttäuschung, Angst und Not,
Krankheit und Tod.
Über das eigentliche unterrichtliche Anliegen hinaus
wirkt der katholische Religionsunterricht mit, Schule
als Lebens- und Erfahrungsraum für alle zu gestalten.
Dazu trägt er insbesondere durch die Mitgestaltung
von Festen und Feiern und durch Gottesdienste bei.
Das Selbstverständnis des Katholischen
Religionsunterrichts ist schulpädagogisch und
theologisch im Beschluss der Gemeinsamen
Synode der Bistümer in der Bundesrepublik
Deutschland „Der Religionsunterricht in der Schule“
(1974) grundgelegt.
Die Erklärung der deutschen Bischöfe „Die bildende
Kraft des Religionsunterrichts“ (1996) beruft sich
ausdrücklich auf diesen Synodenbeschluss und
bestätigt ihn.
RECHTLICHE GRUNDLAGEN
Der Katholische Religionsunterricht ist nach Art. 7
Abs. 3 des Grundgesetzes der Bundesrepublik
Deutschland und nach Art.18 der Verfassung des
Landes Baden-Württemberg ordentliches Lehrfach,
für das Staat und Kirche gemeinsam Verantwortung
tragen.
Er wird gemäß dem Schulgesetz in „Übereinstimmung
mit den Lehren und Grundsätzen“ der Katholischen
Kirche erteilt (§ 96 Abs. 2 SchG).
KOMPETENZERWERB
Kompetenzen sind Grundkenntnisse, Fähigkeiten,
Fertigkeiten und Haltungen, die die Schüler und
Schülerinnen durch verschiedene unterrichtliche und fächerübergreifende Aktivitäten selbst erwerben
und trainieren. Der katholische Religionsunterricht
strebt einerseits Kenntnisse und Fähigkeiten als
Kompetenzen an, die operationalisierbar und
überprüfbar sind.
Vieles, was der Religionsunterricht im Bereich von Orientierungswissen und Haltungen anstrebt und
manchmal auf den Weg bringt, ist allerdings nicht
standardisierbar.
In allen Kompetenzformulierungen werden Inhalte
ausgewiesen, denn Kompetenzen werden an
Inhalten gewonnen. Unter den Rahmenbedingungen
schulischen Lernens fördert der Katholische
Religionsunterricht die Entwicklung folgender
Kompetenzen."
Auszug aus dem Bildungsplan 2004 für Realschulen.